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Freiheit


Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit  in Artikel 4 festgeschrieben:

"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich"
"(1) La liberté de croyance et de conscience et la liberté de professer des croyances religieuses et philosophiques sont inviolables."

...und entsprechend besteht die Freiheit, einen Glauben bzw. eine Glaubensgemeinschaft unverletzt verlassen zu können...
...chacun est par conséquent libre de quitter une communauté religieuse ou de renoncer à une croyance donnèe...


Wir über uns Wir sind Sektenaussteiger und ehemalige FundamentalistInnen, die sich zu einem bundesweit tätigen Verein zusammengeschlossen haben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Ausstieg aus solch' starren religiösen Glaubenssystemen ein schwieriger, oft jahrelanger Prozess ist. Hier bietet eine Betroffenen - Initiative gute Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zu einer gelungenen Aufarbeitung der Vergangenheit. weiter

Unsere Sektendefinition Wir beteiligen uns mit der Verwendung des Sektenbegriffes nicht an dem theologisch / soziologischen Diskurs und verzichten unsererseits auf eine dahingehende Begriffsdefinition. weiter


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