Die Freiheit, einen Glauben bzw. eine Glaubensgemeinschaft unverletzt verlassen zu können
ist
im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschieben in
Artikel 4 für die Glaubens- und Gewissensfreiheit :
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit
des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich"
Wir sind Sektenaussteiger und ehemalige FundamentalistInnen, die sich zu einem bundesweit tätigen Verein zusammengeschlossen haben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Ausstieg aus solch' starren religiösen Glaubenssystemen ein schwieriger, oft jahrelanger Prozess ist. Hier bietet eine Betroffenen - Initiative gute Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zu einer gelungenen Aufarbeitung der Vergangenheit.
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Wir beteiligen uns mit der Verwendung des Sektenbegriffes nicht an dem theologisch / soziologischen Diskurs und verzichten unsererseits auf eine dahingehende Begriffsdefinition.
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