Im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4
festgeschrieben:
...und entsprechend besteht die Freiheit,
einen Glauben bzw. eine Glaubensgemeinschaft unverletzt verlassen zu
können...
...chacun est par conséquent libre de quitter une communauté religieuse
ou de renoncer à une croyance donnèe...
Wir über uns
Wir sind Sektenaussteiger und ehemalige FundamentalistInnen, die sich
zu einem bundesweit tätigen Verein zusammengeschlossen haben. Wir
haben die Erfahrung gemacht, dass der Ausstieg aus solch' starren
religiösen Glaubenssystemen ein schwieriger, oft jahrelanger Prozess
ist. Hier
bietet eine Betroffenen - Initiative gute Möglichkeiten zum
Erfahrungsaustausch und zu einer gelungenen Aufarbeitung der
Vergangenheit. weiter
Unsere Sektendefinition
Wir beteiligen uns mit der Verwendung des Sektenbegriffes nicht an dem
theologisch / soziologischen Diskurs und verzichten unsererseits auf
eine dahingehende Begriffsdefinition. weiter
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