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Artikel 4

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Die Freiheit, einen Glauben bzw. eine Glaubensgemeinschaft unverletzt verlassen zu können
ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschieben in

Artikel 4 für die Glaubens- und Gewissensfreiheit :

"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit
des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich"


Wir über uns

Wir sind Sektenaussteiger und ehemalige FundamentalistInnen, die sich zu einem bundesweit tätigen Verein zusammengeschlossen haben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Ausstieg aus solch' starren religiösen Glaubenssystemen ein schwieriger, oft jahrelanger Prozess ist. Hier bietet eine Betroffenen - Initiative gute Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zu einer gelungenen Aufarbeitung der Vergangenheit.

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Unsere Sektendefinition

Wir beteiligen uns mit der Verwendung des Sektenbegriffes nicht an dem theologisch / soziologischen Diskurs und verzichten unsererseits auf eine dahingehende Begriffsdefinition.

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Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
Sektenausstieg, Aussteiger, ehemalige Sektenmitglieder, Angehörige und Betroffene von religiösen Sondergruppen,
Sekte, Selbsthilfegruppe